Nötig für den Hauskauf: Notar beglaubigt den Vertrag

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Die meisten Käufer sind erleichtert, wenn sie sich für eine bestimmte Immobilie entschieden haben. Damit hat in der Regel eine längere Zeit des Abwägens ihr Ende gefunden. Deshalb strebt man schnell zum Vertragsabschluss beim Hauskauf. Notar und seine Gebühren sind bei den Vertragspartnern schon eingeplant. Aber was sind die Aufgaben des Notars bei der Vertragsschließung?

Er beurkundet den Kaufvertrag und ist dabei gegenüber beiden Seiten, also dem Verkäufer und dem Käufer, zur Neutralität verpflichtet. Dazu lässt er beiden Vertragspartnern den Vertrag nochmals einige Tage vor Beurkundung zugehen, damit diese die möglicherweise auftretenden Probleme – entweder durch Nachfrage bei ihm selbst oder durch eine Diskussion mit ihrem Rechtsanwalt – im Vorfeld ausräumen können. Allerdings kann man auch bei der Beurkundung selbst noch Unklarheiten ausräumen. Die Vertragsgestaltung ist oft nicht ganz einfach: Die Zahlungsmodalitäten, Belastungen des Grundstückes – wie zum Beispiel Wegerechte oder ähnliches – sind im Vertrag festzuhalten.

Der Notar verliest noch einmal Wort für Wort den Vertrag, wenn alle Beteiligten erklären, alles verstanden zu haben, erfolgt die Unterschrift von Verkäufer und Käufer. Der Notar besiegelt den Vertrag und verwahrt ihn sicher. Man sieht, eines ist unumgänglich, für den Hauskauf: Notar und seine Dienste sind nicht zu ersetzen, denn erst mit der Eintragung im Grundbuch wird der Käufer auch wirklich Besitzer der Immobilie. Der Notar sorgt auch für die nötigen behördlichen Anmeldungen: Reservierung für den Käufer, Eintragung im Grundbuch und, falls für den Kauf Darlehen verwendet werden, die durch eine Grundschuld gesichert sind, sorgt er auch für die Eintragung der Hypotheken.

Allerdings muss man dafür natürlich auch Gebühren bezahlen, die sich übrigens schon im Vorhinein mit den im Netz vertretenen Notargebührenrechnern ermitteln lassen. Hat der Käufer eine Grundschuld eintragen lassen, um den Kauf per Kredit zu tätigen, dann sind diese Gebühren übrigens als Schuldzinsen bei der Steuererklärung geltend zu machen. Der Notar ist später auch zuständig, für die Löschungsbewilligung der Hypothek.

Foto © — Thorben Wengert / pixelio.de —

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